Die Richterin und ihr Blogger

Die Geschichte klingt erstmal unglaubwürdig, scheint aber echt zu sein. In einem Blog wurden Gerichtstermine geposted und der Name des Gerichts wurde als Titel für den Eintrag benutzt. Dieser wurde sinngemäß von Google gefunden und in den Index aufgenommen. Wenn man nun nach dem Namen des Gerichts gesucht hat, fand man unter anderem auch den Blogeintrag. Der Blogger wurde daraufhin von dem Gericht angeschrieben, weil das Gericht seine Namensrechte verletzt sah. Ich bin gespannt wie die Sache ausgeht, aber wenn diese bloße Namensnennung Konsequenzen haben sollte, sind einer Zensur von unliebsamer Berichterstattung Tür und Tor geöffnet.

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Eine Antwort auf Die Richterin und ihr Blogger

  1. Keine Sorge, der Streit um § 12 BGB ist Unsinn, hier irrt die Frau Richterin. Und warum erliegt sie diesem Irrtum? Weil die Nerven blank liegen. HIer die Begründung dieser These:
    http://37sechsblog.de/?p=198

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