Artikel 38, Absatz 1 GG

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Quelle: Artikel 38, Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

26 Sozialdemokraten haben laut einer Zusatzerklärung zum scharf kritisierten Beschluss des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung durch den Bundestag nur mit starken Bauchschmerzen zugestimmt.

Quelle: heise online – SPD-Abgeordnete bauen auf Karlsruhe bei der Vorratsdatenspeicherung

Begründet wird diese merkwürdige Berufsauffassung mit dem Hinweis, immerhin trage das Gesetz “nicht den Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn”. Was ist denn das für ein Argument?

Quelle: law blog – Weniger unerträglich

Nun kann sich der Leser seine eigene Meinung zu dem Thema bilden.