Bundesverfassungsgericht kassiert heimliche Online-Durchsuchungen

Heute wurde das Urteil beim Bundesverfassungsgericht verkündet: die Regelungen zur heimlichen Online-Durchsuchungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz verstossen gegen das Grundgesetz und sind damit nichtig. Das oberste Deutsche Gericht etabliert zudem ein neues Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität“ informationstechnischer Systeme. Die Hürden für heimliche Online-Durchsuchungen wurden höher gelegt. Bleibt abzuwarten was unsere Regierung nun tut…

Was ich 2007 nicht geblogged habe

Ich bin 2007 nicht mehr dazu gekommen über alles zu bloggen, was ich mir vorgenommen hatte. Was noch irgendwie interessant sein könnte, habe ich in diesem Eintrag zusammengefasst.

Das ein oder andere aus 2007 verblogge ich aber noch regulär. 😉

Willkommen im Jahr 1984

Ich begrüsse meine Leser etwas verspätet im Jahr 1984. Vom Jahr 2007 gibt es noch einiges aufzuarbeiten, ich hoffe den Rückstand in den nächsten Wochen abarbeiten zu können.

Ich habe nichts zu verbergen (2)

Innenminister Schäuble beteuert im Streit um die Online-Durchsuchung, dass „ausschließlich“ der BKA-Präsident die Ausspähung von Computern beantragen dürfe und Berufsgeheimnisträger geschützt werden. Im Gesetzentwurf steht jedoch etwas anderes.

Quelle: Online-Durchsuchung: Schäuble verschweigt Details | tagesschau.de

Was passiert, wenn der Staat viele Daten seiner Bürger hat und nicht sorgsam damit umgeht, kann man gerade in Großbritannien sehen: heise online – Millionen Briten von Datenpanne betroffen.

Artikel 38, Absatz 1 GG

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Quelle: Artikel 38, Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

26 Sozialdemokraten haben laut einer Zusatzerklärung zum scharf kritisierten Beschluss des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung durch den Bundestag nur mit starken Bauchschmerzen zugestimmt.

Quelle: heise online – SPD-Abgeordnete bauen auf Karlsruhe bei der Vorratsdatenspeicherung

Begründet wird diese merkwürdige Berufsauffassung mit dem Hinweis, immerhin trage das Gesetz “nicht den Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn”. Was ist denn das für ein Argument?

Quelle: law blog – Weniger unerträglich

Nun kann sich der Leser seine eigene Meinung zu dem Thema bilden.

DU bist verdächtig!

Der Bundestag hat heute mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD-Abgeordneten den „Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG; Drs. 16/5846 und 16/6979“ beschlossen. Gute Nacht. Kein Abgeordneter der Opposition hat mit ja gestimmt. Scheint keinem zu denken zu geben. Aus der Koalition waren es nur 11, die dagegen stimmten. Schön das man nachschauen kann, bei wem man sich bedanken kann.

Da ist es fast schon Nebensache, dass Schäuble die Gegner der Vorratsdatenspeicherung brüskiert, indem er Nazi-Vergleiche anstrengt, für die manch Angesteller eines Fernsehsenders gefeuert werden könnte.

Ebenfalls bedenkenswert ist die neue Zentraldatei der Steuerzahler.

1984 ante portas

Heute haben tausende Menschen bundesweit gegen die Vorratsdatenspeicherung demonstriert. Das ewige „Ich habe doch nichts zu verbergen“ geht mir echt auf den Keks. Man sollte sich wirklich fragen, ob das ganze überhaupt etwas bringt. Wenn solche Überwachungsdaten erstmal da sind, weckt das meiner Meinung nach Begehrlichkeiten und die Hürden für den Zugriff werden sinken. Ich finde das es niemanden etwas angeht, wann ich wie mit wem kommuniziere oder welche Webseiten ich besuche.