Bundesverfassungsgericht kassiert heimliche Online-Durchsuchungen

Heute wurde das Urteil beim Bundesverfassungsgericht verkündet: die Regelungen zur heimlichen Online-Durchsuchungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz verstossen gegen das Grundgesetz und sind damit nichtig. Das oberste Deutsche Gericht etabliert zudem ein neues Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität“ informationstechnischer Systeme. Die Hürden für heimliche Online-Durchsuchungen wurden höher gelegt. Bleibt abzuwarten was unsere Regierung nun tut…