Artikel 54 GG

Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundespräsident zurück getreten. In Artikel 54 des Grundgesetzes ist geregelt, dass nun innerhalb von 30 Tagen ein neuer Bundespräsident gewählt werden muss:

(4) Die Bundesversammlung tritt spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten, bei vorzeitiger Beendigung spätestens dreißig Tage nach diesem Zeitpunkt zusammen. Sie wird von dem Präsidenten des Bundestages einberufen.

Nach dem Rücktritt des Bundespräsidenten übernimmt der Präsident des Bundesrats kommissarisch dessen Aufgaben. Das ist zur Zeit Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen. Kann man sich alles für den Jauch merken. 🙂

Im Wortlaut: Köhlers Rücktrittserklärung – SPIEGEL ONLINE